NEWSLETTER 22.12.2017


Aktuelle Informationen aus dem Parlament - 5. und 6. Sitzung des NR am 20.12.2017

 

Bereits am 19.12.2017 tagte der Budgetausschuss und ebnete den Weg für ein gesetzliches Budgetprovisorium

 

Aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats lag für 2018 kein reguläres Budget vor. In diesem Fall kann der Nationalrat entweder ein gesetzliches Provisorium beschließen oder es tritt ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft. ÖVP und FPÖ brachten im Parlament einen Gesetzesvorschlag über ein Budgetprovisorium ein, der Thema im Budgetausschuss war.

 

Aufgrund eines Fristsetzungsantrags wurde der Gesetzentwurf am 20.12.2017 im Nationalrat behandelt und soll mit 8. Jänner 2018 in Kraft treten.

 

Im Budgetausschuss war die Regierung erstmals durch Finanzminister Hartwig Löger, einem Quereinsteiger aus der Versicherungsbranche - wie er sich selbst vorstellte -, sowie Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs, zuvor freiheitlicher Abgeordneter und Steuerberater, vertreten.

 

Der im Ausschuss per Abänderungsantrag ergänzte Gesetzentwurf fügt das neu geschaffene Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport in die Budgetstruktur ein. Das Budgetprovisorium soll mit 8. Jänner 2018 in Kraft treten, um eben diesem Ministerium rechtzeitig die erforderlichen Budgetmittel und Personal zur Verfügung zu stellen und es handlungsfähig zu machen.

 

Da der Abänderungsantrag nach Ansicht der SPÖ technische Mängel aufwies wollte sie das gesetzliche Budgetprovisorium zunächst von der Tagesordnung des Ausschusses nehmen, dann beantragte sie die Vertagung und stimmte schließlich dagegen.

 

Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für neue Ressortverteilung in der Regierung

 

Ebenfalls am 19.12.2017 tagte der Verfassungsausschuss des Nationalrats und gab grünes Licht für die neue Ressortverteilung in der Regierung. Die Abgeordneten stimmten mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit einer entsprechenden Novelle zum Bundesministeriengesetz zu. Damit ist sichergestellt, dass die neuen Regierungsmitglieder ihre vorgesehenen Aufgabengebiete in vollem Umfang übernehmen können. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle am 8. Jänner 2018, die Abstimmung erfolgte im Nationalrat am 20.12.2017. Formal wird die Zahl der Ministerien von 13 auf 12 sinken, dafür wird es im Bundeskanzleramt künftig zwei Ministerien – auf der einen Seite für EU, Kultur und Medien, auf der anderen Seite für Frauen, Familien und Jugend – geben.

 

Kritik an den Regierungsparteien kam von der Opposition. Es ist viel zu wenig Zeit gewesen, die vorgesehenen Änderungen zu prüfen und zu beurteilen, waren sich SPÖ, NEOS und Liste Pilz einig.

 

Zudem stießen die neuen Bestimmungen zur Bestellung eines Generalsekretärs für ein Ressort auf Unverständnis. Er ist nur dem jeweiligen Minister unterstellt, ein "politischer Beamter" und kann ohne Ausschreibung bestellt werden.

Kanzleramtsminister Gernot Blümel verteidigte die neue Ressortverteilung und stellte, was die zeitgerechte Information der Opposition betrifft, Besserung in Aussicht.

 


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